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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 Norberts Computershop, Stettiner Str. 5, 29386 Hankensbüttel

  • § 1 Geltung der Bedingungen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrags, sofern sie nicht ausdrücklich durch eine schriftliche Vereinbarung geändert oder ausgeschlossen wurden.

Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

  • § 2 Angebot, Vertragsabschluss, Angebotsunterlagen
  1. Durch uns abgegebene Angebote sind stets unverbindlich. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von einer Woche durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen können.
  2. Das Eigentums- und Urheberrecht an Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, sonstigen Unterlagen sowie als „vertraulich“ bezeichneten Unterlagen behalten wir uns vor. Die Weitergabe an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
  3. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen zu treffen, die über den Inhalt des Kaufvertrags hinausgehen.
  • § 3 Preise und Zahlungsbedingungen
  1. Der angegebene Kaufpreis ist bindend und enthält gegenüber Verbrauchern wie auch Unternehmern die gesetzliche Umsatzsteuer.
  2. Die Gesamtvergütung ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gerät der Kunde in Zahlungsverzug.
  3. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  4. Ist der Kunde Unternehmer sind wir im Verzugsfall berechtigt, die gesetzlichen Zinsen zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens im Fall des Verzugs bleibt vorbehalten. Sämtliche Forderungen aus anderen Lieferungen oder Leistungen gegenüber dem Kunden werden im Verzugsfall sofort fällig, trotz etwaiger Fälligkeits- oder Stundungsabreden.
  • § 4 Leistungszeit und Gefahrübergang

Sind von uns Lieferzeiten angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. 

  • § 5 Haftung für Mängel
  1. Bei Vorliegen eines Mangels haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkung ergibt. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit dem Gefahrenübergang. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadenersatzansprüche wegen Mängeln handelt, für diese gilt § 6.
  2. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei einer Lieferung neuer Sachen zwei Jahre, bei Lieferung gebrauchter Sachen ein Jahr. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.
  3. Offensichtliche Mängel sind uns gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb dieser Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Ist der Kunde Unternehmer, setzen Mängelansprüche voraus, dass er seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  4. Ist der Kunde Unternehmer behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels die Nacherfüllung vor.
  5. Für Mängel und Schäden, die durch die übliche Abnutzung, Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch und Bedienungsfehler entstanden sind, wird von uns keine Gewährleistung übernommen. Darüber hinaus ist die Gewährleistung ausgeschlossen im Falle höherer Gewalt, Brand, Blitzschlag, Explosion, Feuchtigkeit und Überspannungen, die durch das Stromnetz bedingt sind. Nichtbeachtung der Herstellerempfehlungen und/oder der Bedienungsanleitungen begründen einen Ausschluss der Gewährleistung. Werden bei Geräten Seriennummern und/oder Typenbezeichnungen entfernt oder unleserlich gemacht, ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
  6. Weiterreichende Garantien werden von uns nicht vereinbart.
  • § 6 Haftung für Schäden
  1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten und vom Ersatz von Verzugsschäden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunden regelmäßig vertrauen darf. Insoweit haften wir für jeden Grund des Verschuldens. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  2. Die vorgenannte Haftungsbegrenzung gilt ebenfalls für unsere Erfüllungsgehilfen.
  3. Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und das daraus entstehende Erfordernis einer täglichen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt der Kunde grob fahrlässig, wenn er diese tägliche Sicherung unterlässt. Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unsere Haftung ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorliegen von Sicherungskopien beschränkt. Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung der Daten notwendige Sicherungskopie beibringen, so sind wir von der Haftung vollständig freigestellt.
  4. Soweit eine Haftung für Schäden nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs, bzw. bei Schadenersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.
  5. Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Erfüllungsgehilfen.
  • § 7 Eigentumsvorbehalt
  1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
  2. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Unternehmer vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.
  3. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Ist der Kunde Unternehmer hat er unsere Kosten einer Intervention zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dies zu erstatten.
  4. Ist der Kunde Unternehmer, tritt er uns für den Fall der Weiterveräußerung/Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen bis zur Höhe unserer gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwerben wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Die gilt als Vorbehaltsware. Die Verarbeitung oder Umbildung einer Sache wird stets für uns vorgenommen.
  5. Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Unternehmer um mehr als 10%, so haben wir auf Verlangen des Unternehmers und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.
  • § 8 Verjährung eigener Ansprüche

Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.

  • § 9 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns und Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

  • § 10 Urheberrechte

Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zur alleinigen Verwendung überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden. Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit Lieferungen von Norberts Computershop zugängig gemachten Informationen, die aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis von Norberts Computershop erkennbar sind und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zu halten und sie -soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich ist- weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. 

  • § 11 Erfüllungsort/ Rechtswahl/ Gerichtsstand
  1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.
  2. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Die Verhandlungssprache ist deutsch.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Dieser Gerichtsstand gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist.

Hankensbüttel, 05.09.2017

Die AGBs können Sie hier herunterladen.

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