Der Countdown läuft
bis zum 25. Mai 2018 müssen die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) des Europäischen Parlaments und des Rates umgesetzt sein.
Die Verordnung dient dem Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie legt fest, wann und in welchen Unternehmen ein Datenschutzbeauftragter zu benennen ist.
Was müssen Sie in Ihrem Unternehmen berücksichtigen?
Mit dieser Fragestellung lassen wir Sie nicht allein. Wir haben unsere Mitarbeiterin, Renate Kopmann, durch den TÜV® Rheinland zur Datenschutzbeauftragten ausbilden lassen. Sie steht Ihnen für alle Fragen rund um das Thema Datenschutz gern zur Verfügung und kann ggf. zur externen Datenschutzbeauftragten Ihres Unternehmens benannt werden. Wer schon einmal einen kleinen Vorgeschmack haben möchte, der kann sich hier informieren. Für weitergehende Informationen vereinbaren Sie gern einen unverbindlichen Termin.